Nutzungsordnung

1. Allgemeines


Der „BNV Sonneberg e.V." (BNV) ist eine Interessengemeinschaft mit dem Ziel, seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, sich mit den neuen elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien vertraut zu machen, den breiten Zugang zum Internet zu fördern und kostengünstig zu ermöglichen sowie ein umfassendes und aktuelles Angebot an Informationen und Dienstleistungen direkt aus der Region für alle abrufbar zu machen. Der Verein übernimmt die Organisation des BNV Sonneberg, die Betreuung der Mitglieder sowie die Einrichtung und den Betrieb der erforderlichen Technik. Er verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

2. Angebotene Dienste und Leistungen

Jedes Mitglied im Förderverein erhält eine E-Mail-Adresse und ein Home-Verzeichnis auf dem Vereins-Server, um darauf eine eigene Homepage mir einer Kapazität bis zu 2 MB abzulegen. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Vorhaltezeit für E-Mails auf dem Server beträgt 30 Tage. Die Einrichtung und Freischaltung eines eigenen Home-Verzeichnisses geschieht erst nach gesondertem Antrag. Darüber hinaus können die vereinseigenen Internet-Surfplätze im Medienzentrum Sonneberg zu den allgemeinen Öffnungszeiten von allen Mitgliedern kostenfrei genutzt werden.
In Abhängigkeit von den technischen Möglichkeiten und Kapazitäten des Vereins und unter Beachtung der satzungsmäßigen Zielstellungen des Fördervereins können weitere Leistungen, wie z.B. der Internet-Zugang über WLAN-Verbindungen, erweiterter Speicherplatz für das Home-Verzeichnis oder zusätzliche E-Mail-Adressen, in Anspruch genommen werden. Für diese Leistungen ist gegebenenfalls ein gesonderter Beitrag entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten.

3. Nutzungsbestimmungen

3.1 Grundsätzliches

Die Mitgliedschaft im Förderverein ist Voraussetzung für die Nutzung der Dienste und Leistungen des Vereins. Mitglieder können Privatpersonen, Vereine, Organisationen, Körperschaften und Firmen werden. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, jegliche mißbräuchliche Nutzung des Netzes zu unterlassen, festgestellte Verstöße dem BNV unverzüglich mitzuteilen sowie sich an die jeweils gängigen Verhaltensregeln im Netz (Netiquette) anzupassen.
Die Zugangsberechtigung (Account) zum Netz wird widerruflich erteilt. Sie kann unverzüglich entzogen werden, wenn gegen diese Nutzungsordnung (vgl. dazu insbesondere den Abschnitt „Mißbräuchliche Nutzung"), gegen die Bestimmungen anderer Netzbetreiber oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
Der BNV behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit der einzelnen Nutzer auf eine bestimmte Zeitspanne bzw. übertragene Datenmenge zu beschränken, wenn dies zur Wahrung der Chancengleichheit aller Nutzer erforderlich werden sollte.

3.2 Mißbräuchliche Nutzung

Jegliche mißbräuchliche Nutzung der Einrichtungen, Dienste und Leistungen des Vereins ist zu unterlassen. Insbesondere ist darunter zu verstehen:

• die Überlassung des Accounts und/oder die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte

• die Verbreitung von Meinungen, Informationen oder Daten in allen in elektronischer Form möglichen Varianten, die gegen strafrechtliche, jugendschutzrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Bestimmungen verstoßen

• Verstöße gegen das Urheberrecht, das Lizenzrecht, das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf Selbstbestimmung

• die absichtliche Behinderung oder Beeinträchtigung des Systems

• Datenausspähung, Computermanipulationen, Computersabotage, Computerbetrug usw.

• der unberechtigte Zugriff auf fremde Daten und Programme

• die Entstellung oder Zerstörung von Daten oder jede andere Aktion, die den berechtigten Zugriff auf Daten stören könnte, einschließlich der Einbringung schädlicher Software (Viren, Würmer, Trojaner usw.) in das Netz des Vereins oder jedes andere angeschlossene oder zugängliche Netzwerk

• das Anbieten und/oder Verteilen von Virenprogrammen, Viren-Toolkits, Paßwort-Crack-Programmen oder sonstiger schädlicher Software einschließlich Anleitungen zu deren Programmierung

• die Nutzung von Tauschbörsen aller Art

In Ausnahmefällen, z.B. wenn der Datentransfer eines einzelnen Mitglieds mehr als 20% des Gesamt-Traffic des Vereins überschreitet, behält sich der BNV eine Limitierung der Bandbreite bzw. die Deaktivierung des Accounts für dieses Mitglied vor.


3.3 Haftungsausschluß

Die Benutzung des Netzes des BNV Sonneberg geschieht auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
Jegliche Haftungsansprüche gegen den BNV Sonneberg e.V. sowie seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, die durch die Nutzung des Netzes entstehen könnten, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden übernommen, die daraus entstehen könnten, daß das Netz des Vereins oder andere angeschlossene Netze nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind sowie für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind.
Für den Schutz seiner Technik, seiner Daten und sonstigen gespeicherten Inhalte vor schädlicher Software aller Art ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Das Gleiche gilt für den Schutz vor unerwünschter elektronischer Post (Spam).
Weder der BNV Sonneberg e.V. noch seine Organe und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften für die über das Netz des Vereins übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten oder Informationen verfügbar macht, anbietet oder übersendet.

3.4 Protokollierung des Nutzungsverhaltens

Der BNV Sonneberg ist berechtigt, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu protokollieren, um einen Mißbrauch des Systems zu verhindern und um statistische Grundlagen für die weiteren Planungen in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewinnen.

3.5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die restlichen Bestimmungen. Es gilt dann eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahekommende Regelung. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsordnung bleiben vorbehalten.
Ansonsten gelten die Bestimmungen der Satzung des BNV Sonneberg e.V.

3.6 Bereitstellung zusätzlicher Dienste

Auf Wunsch erhält jedes Mitglied einen bis drei Accounts zum BNV Wireless LAN. Damit ist eine Verbindung zum Internet, z.B. per World Wide Web (WWW), Filetransfer (FTP), Newsgroups, dem Versenden und Empfangen elektronischer Post usw., möglich. Für die Zugangstechnik auf der Seite des Mitglieds ist das Mitglied selbst verantwortlich. Das Mitglied ist ebenfalls rechtlich voll verantwortlich für die beiden (Familien)-Accounts. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der WLAN Sende- und Empfangsanlage ist das Mitglied selbst verantwortlich.
Anwendungen mit sehr hoher kontinuierlicher Bandbreite wie MP3-Tauschbörsen werden für die Übertragung nicht zugelassen.

Sonneberg, den 03. 11. 2008

3.6 hinzugefügt am 01.05.2004
3.6 aktualisiert am 03.11.2008
3.2 aktualisiert am 03.11.2008