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Nutzungsordnung |
1. Allgemeines
Der „BNV Sonneberg e.V."
(BNV) ist eine Interessengemeinschaft mit dem Ziel, seinen Mitgliedern
die Möglichkeit zu bieten, sich mit den neuen elektronischen
Informations- und Kommunikationstechnologien vertraut zu machen, den
breiten Zugang zum Internet zu fördern und kostengünstig
zu ermöglichen sowie ein umfassendes und aktuelles Angebot an
Informationen und Dienstleistungen direkt aus der Region für
alle abrufbar zu machen. Der Verein übernimmt die Organisation
des BNV Sonneberg, die Betreuung der Mitglieder sowie
die Einrichtung und den Betrieb der erforderlichen Technik. Er verfolgt
dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
2. Angebotene Dienste und Leistungen
Jedes Mitglied im Förderverein erhält eine E-Mail-Adresse
und ein Home-Verzeichnis auf dem Vereins-Server, um darauf
eine eigene Homepage mir einer Kapazität bis zu 2 MB abzulegen.
Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Vorhaltezeit
für E-Mails auf dem Server beträgt 30 Tage. Die Einrichtung
und Freischaltung eines eigenen Home-Verzeichnisses geschieht erst
nach gesondertem Antrag. Darüber hinaus können die vereinseigenen
Internet-Surfplätze im Medienzentrum Sonneberg zu den allgemeinen
Öffnungszeiten von allen Mitgliedern kostenfrei genutzt werden.
In Abhängigkeit von den technischen Möglichkeiten und Kapazitäten
des Vereins und unter Beachtung der satzungsmäßigen
Zielstellungen des Fördervereins können weitere Leistungen,
wie z.B. der Internet-Zugang über WLAN-Verbindungen, erweiterter
Speicherplatz für das Home-Verzeichnis oder zusätzliche
E-Mail-Adressen, in Anspruch genommen werden. Für diese Leistungen
ist gegebenenfalls ein gesonderter Beitrag entsprechend der jeweils
gültigen Preisliste zu entrichten.
3. Nutzungsbestimmungen
3.1 Grundsätzliches
Die Mitgliedschaft im Förderverein ist Voraussetzung für
die Nutzung der Dienste und Leistungen des Vereins. Mitglieder
können Privatpersonen, Vereine, Organisationen, Körperschaften
und Firmen werden. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung
des/der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, jegliche mißbräuchliche
Nutzung des Netzes zu unterlassen, festgestellte Verstöße
dem BNV unverzüglich mitzuteilen sowie sich an die jeweils gängigen
Verhaltensregeln im Netz (Netiquette) anzupassen.
Die Zugangsberechtigung (Account) zum Netz wird widerruflich
erteilt. Sie kann unverzüglich entzogen werden, wenn gegen diese
Nutzungsordnung (vgl. dazu insbesondere den Abschnitt „Mißbräuchliche
Nutzung"), gegen die Bestimmungen anderer Netzbetreiber oder
gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
Der BNV behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit der einzelnen
Nutzer auf eine bestimmte Zeitspanne bzw. übertragene Datenmenge
zu beschränken, wenn dies zur Wahrung der Chancengleichheit aller
Nutzer erforderlich werden sollte.
3.2 Mißbräuchliche Nutzung
Jegliche mißbräuchliche Nutzung der Einrichtungen, Dienste
und Leistungen des Vereins ist zu unterlassen. Insbesondere
ist darunter zu verstehen:
• die Überlassung des Accounts und/oder die Weitergabe der Zugangsdaten
an Dritte
• die Verbreitung von Meinungen, Informationen oder Daten in allen in elektronischer
Form möglichen Varianten, die gegen strafrechtliche, jugendschutzrechtliche,
datenschutzrechtliche oder sonstige Bestimmungen verstoßen
• Verstöße gegen das Urheberrecht, das Lizenzrecht, das Persönlichkeitsrecht
oder das Recht auf Selbstbestimmung
• die absichtliche Behinderung oder Beeinträchtigung des Systems
• Datenausspähung, Computermanipulationen, Computersabotage, Computerbetrug
usw.
• der unberechtigte Zugriff auf fremde Daten und Programme
• die Entstellung oder Zerstörung von Daten oder jede andere Aktion,
die den berechtigten Zugriff auf Daten stören könnte, einschließlich
der Einbringung schädlicher Software (Viren, Würmer, Trojaner usw.)
in das Netz des Vereins oder jedes andere angeschlossene oder zugängliche
Netzwerk
• das Anbieten und/oder Verteilen von Virenprogrammen, Viren-Toolkits, Paßwort-Crack-Programmen
oder sonstiger schädlicher Software einschließlich Anleitungen zu deren
Programmierung
• die Nutzung von Tauschbörsen aller Art
In Ausnahmefällen, z.B. wenn der Datentransfer eines einzelnen Mitglieds
mehr als 20% des Gesamt-Traffic des Vereins überschreitet, behält sich
der BNV eine Limitierung der Bandbreite bzw. die Deaktivierung des Accounts für
dieses Mitglied vor.
3.3 Haftungsausschluß
Die Benutzung des Netzes des BNV Sonneberg geschieht auf eigene
Gefahr des Teilnehmers.
Jegliche Haftungsansprüche gegen den BNV
Sonneberg e.V. sowie seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen,
die durch die Nutzung des Netzes entstehen könnten,
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt werden. Insbesondere wird keine Haftung für
Schäden übernommen, die daraus entstehen könnten, daß
das Netz des Vereins oder andere angeschlossene Netze nicht oder nur
eingeschränkt nutzbar sind sowie für Schäden, die durch
Dritte verursacht worden sind.
Für den Schutz seiner Technik, seiner Daten und sonstigen gespeicherten
Inhalte vor schädlicher Software aller Art ist jeder Teilnehmer
selbst verantwortlich. Das Gleiche gilt für den Schutz vor unerwünschter
elektronischer Post (Spam).
Weder der BNV Sonneberg e.V. noch seine
Organe und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften für
die über das Netz des Vereins übermittelten Informationen
und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit
und Vollständigkeit, noch dafür, daß sie frei von
Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt,
indem er die Daten oder Informationen verfügbar macht, anbietet
oder übersendet.
3.4 Protokollierung des Nutzungsverhaltens
Der BNV Sonneberg ist berechtigt, Nutzungsverhalten und
Systemzugriffe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
zu protokollieren, um einen Mißbrauch des Systems zu verhindern
und um statistische Grundlagen für die weiteren Planungen in
technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewinnen.
3.5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung unwirksam sein
oder werden, so berührt dies nicht die restlichen Bestimmungen.
Es gilt dann eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahekommende
Regelung. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsordnung
bleiben vorbehalten.
Ansonsten gelten die Bestimmungen der Satzung des BNV Sonneberg e.V.
3.6 Bereitstellung zusätzlicher Dienste
Auf Wunsch erhält jedes Mitglied einen bis drei Accounts zum BNV Wireless
LAN. Damit ist eine Verbindung zum Internet, z.B. per World Wide Web (WWW), Filetransfer
(FTP), Newsgroups, dem Versenden und Empfangen elektronischer Post usw., möglich.
Für die Zugangstechnik auf der Seite des Mitglieds ist das Mitglied selbst
verantwortlich. Das Mitglied ist ebenfalls rechtlich voll verantwortlich für
die beiden (Familien)-Accounts. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht im
Mitgliedsbeitrag enthalten.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der WLAN Sende- und Empfangsanlage
ist das Mitglied selbst verantwortlich.
Anwendungen mit sehr hoher kontinuierlicher Bandbreite wie MP3-Tauschbörsen
werden für die Übertragung nicht zugelassen.
Sonneberg, den 03. 11. 2008
3.6 hinzugefügt am 01.05.2004
3.6 aktualisiert am 03.11.2008
3.2 aktualisiert am 03.11.2008
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